Zwei Kinder gehen zur Schule.
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Rechtsanspruch auf Ganztag startet

Am 1. August 2026 tritt der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder der ersten Klassenstufe in Kraft. Ein Meilenstein für Bildungsgerechtigkeit, erklärt das Bundesfamilienministerium. Mit dem Rechtsanspruch erhalten Grundschulkinder unabhängig von Herkunft oder Wohnort neue Chancen, gleichzeitig werden Familien entlastet. Auch die Bedeutung von Schulverpflegung nimmt weiter zu.

In den Folgejahren wird der Anspruch schrittweise auf die Klassenstufen zwei bis vier ausgeweitet, so dass der Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2029/30 für alle Kinder der Klassenstufen eins bis vier gilt. Bereits heute sind 74 % der Grundschulen Ganztagsschulen. Rund 1,9 Millionen Kinder im Grundschulalter werden ganztägig entweder in einer Ganztagsschule oder einem Hort betreut. Die Inanspruchnahme liegt damit bei 57 %.

Kommunale Infrastruktur stärken

Die Bundesregierung stellt bis 2029 Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in den Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur bereit. Gefördert werden unter anderem Neubauten, Umbauten, Erweiterungen, energetische Sanierungen sowie die Ausstattung von Ganztagseinrichtungen. Darüber hinaus beteiligt sich der Bund dauerhaft an den zusätzlichen Betriebskosten der Länder, die durch den Rechtsanspruch entstehen. Ergänzend treiben Länder und Kommunen den Ganztagsausbau mit eigenen Investitionsprogrammen und weiteren Maßnahmen voran. Neben dem quantitativen Ausbau unterstützt der Bund auch die qualitative Weiterentwicklung des Ganztags.

„Gemeinsam mit Ländern und Kommunen schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass der Rechtsanspruch überall mit guter Qualität eingelöst werden kann. Ganztag ist eine gemeinsame Zukunftsaufgabe – für bessere Bildungschancen und starke Familien.“
Karin Prien, Bundesbildungsministerin

Schulessen von Anfang an mitdenken

Das Investitionsprogramm macht es Schulträgern möglich, Landesmittel auch für den Bau und die Ausstattung von Schulküchen und Mensen zu beantragen. Mit Beginn des Rechtsanspruchs nimmt die Bedeutung einer gesunden und ausgewogenen Schulverpflegung weiter zu. Auf Beschluss der Kultusministerkonferenz ist ein gesundes Mittagessen für Schulen mit Ganztagsangeboten ein zentrales Qualitätskriterium. Für das Mittagessen bietet der DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Schulen eine Orientierung, so die Kultusministerkonferenz. Der Qualitätsstandard ist ein Empfehlungsrahmen für akzeptanz- und gesundheitsförderndes sowie nachhaltiges Schulessen. 

Worauf es beim Schulessen ankommt

  • Schulmahlzeiten sind integraler Bestandteil eines qualitätsorientierten Ganztages. Wenn Kinder bis zu acht Stunden am Tag in der Schule verbringen, ist die Schule nicht nur Lern- sondern auch Lebensort. In gemeinsamer Verantwortung können Träger und Schule ein gesundheitsförderliches Verpflegungsangebot schaffen, das alle Tagesmahlzeiten einbezieht und die Wünsche und Bedarfe der Schüler*innen berücksichtigt. Hierfür ist ein akzeptanzförderndes Raumkonzept entscheidend, das Küche und Mensa einbindet. 
  • Als Gestalter stehen Schulträger an erster Stelle für eine qualitätsorientierte Schulverpflegung. Entsprechende Kriterien in allen Planungs-, Organisations- und Umsetzungsphasen ermöglichen, dass Schulverpflegung auf Dauer gelingt 
  • Auf Länderebene stehen die Vernetzungsstellen Schulverpflegung den Schulträgern mit umfangreichen Unterstützungsangeboten zur Seite. Auf Bundesebene koordiniert das Bundeszentrum Kita- und Schulverpflegung Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung.
„Ganztag kann nur gelingen, wenn Schulverpflegung von Beginn an Teil des Konzeptes ist. Dabei stehen Schulträger und Schule vor der Aufgabe, ein gemeinsames Verständnis für die Gestaltung des Schulessens zu entwickeln. Es braucht verlässliche Strukturen, in die investiert werden muss: personell, zeitlich und finanziell. Wenn Kinder und Jugendliche außerdem mitgestalten und mitbestimmen können, kann Ganztag mit leckerem und hochwertigem Schulessen sein volles Potenzial ausschöpfen. Das zeigen viele gute Beispiele.“
Kerstin Clausen, Bundeszentrum Kita- und Schulverpflegung

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