Kita-Kinder spielten an einem Rechenschieber aus Holz.
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Bund und Länder bringen Investitionen für Kindertagesbetreuung auf den Weg

Bund und Länder bringen ein Investitionsprogramm über vier Milliarden Euro auf den Weg, die für Investitionen in die Kindertagesbetreuung sowie in Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur investiert werden können. Die Verwaltungsvereinbarung schafft damit rückwirkend zum 1. Januar 2026 eine Grundlage für Bau-, Sanierungs- und Ausstattungsmaßnahmen in Kitas, die auch für Verpflegungsinfrastruktur verwendet werden können.

Das Geld stammt aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“, mit dem der Bund den Ländern insgesamt 4 Milliarden Euro zur Verfügung stellt, die für Investitionen in die Kindertagesbetreuung sowie in Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur eingesetzt werden können.

Mehr Plätze, bessere Ausstattung und moderne Einrichtungen

Die Mittel sollen passgenau eingesetzt werden, damit Länder und Kommunen gezielt auf ihre jeweiligen Herausforderungen reagieren können. So können Gelder etwa für den Neu- und Ausbau von Kitas, Krippen und Kindertagespflege sowie für Sanierung, Modernisierung und eine zeitgemäße Ausstattung investiert werden, einschließlich digitaler Infrastruktur und energetischer Maßnahmen.  Zu einer zeitgemäßen Ausstattung gehört auch eine Infrastruktur, mit der Kinder gesundheitsförderlich und ausgewogen über den gesamten Betreuungstag hinweg verpflegt werden können. Ein großer Teil der Mittel soll in finanzschwache Kommunen und in Einrichtungen fließen, in denen viele Kinder betreut werden, die unter schwierigen Bedingungen aufwachsen, betont Bundesbildungsministerin Karin Prien. 

„Die Kita ist neben dem Elternhaus der Ort, an dem sich entscheidet, ob Kinder gute Startchancen haben. Der Bund ermöglicht es den Ländern gezielt dort zu investieren, wo Unterstützung am dringendsten gebraucht wird und schafft die Voraussetzungen dafür, dass Kommunen und Träger schnell und wirksam handeln können. Wir wissen: Jeder Euro, den wir in die frühe Bildung investieren, zahlt sich vielfach aus.“
Bundesbildungsministerin Karin Prien

Nach Unterzeichnung der Vereinbarung durch alle Länder setzen diese eigene Förderrichtlinien auf und organisieren die Antrags- und Bewilligungsverfahren. Träger von Kindertageseinrichtungen und andere Antragsteller können dann entsprechende Fördermittel beantragen. 

Fakten im Überblick

  • 4 Milliarden Euro stellt der Bund von 2026 bis 2029 aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ bereit.
  • Die Mittel können ziel- und passgenau entsprechend der Bedarfe der Länder für Kindertagesbetreuung sowie Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur eingesetzt werden.
  • Gefördert werden u. a. Neubau, Ausbau, Sanierung, Modernisierung und Ausstattung von Einrichtungen.
  • Ein Schwerpunkt soll auf finanzschwachen Kommunen und Einrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf liegen.
  • Seit 2008 hat der Bund mit fünf Investitionsprogrammen zur Kinderbetreuung bereits 5,4 Milliarden Euro bereitgestellt und damit mehr als 750.000 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen.

Quelle

  • Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05. Mai 2026: Bund und Länder bringen Milliardeninvestitionen für Kitas auf den Weg

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