Schulmädchen steht mit einem Tablett in der Mensa.
Quelle: AdobeStock © Robert Kneschke
News

Bildung und Teilhabe stärken – Nutzung des kostenlosen Mittagessens erhöhen

Das Bildungs- und Teilhabepaket übernimmt für anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche auch die Kosten für das Mittagessen in Kita und Schule. Oft erschweren jedoch bürokratische Hürden die Inanspruchnahme. Ein vom Bundesbildungsministerium initiiertes Projekt hat daher Lösungswege für mehr Teilhabe erarbeitet – mit Fokus auf Digitalisierung und einfacheren Verwaltungsverfahren. Die Handlungsempfehlungen stehen auf einer neuen Website zur Verfügung.

Das gemeinschaftliche Mittagessen in Kita und Schule ist ein wichtiger Bestandteil und eine Gelingensbedingung für die Ganztagsbetreuung. Vor allem vor dem Hintergrund des ab August 2026 geltenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule hat das Bundesministerium für Bildung, Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) die Digitalservice GmbH des Bundes beauftragt, Empfehlungen für sechs zentrale Handlungsfelder zu erarbeiten, um damit zur höheren Nutzung des kostenlosen Mittagessens in Kita, Schule und Hort im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) beizutragen. 

Neue Projekt-Website

Die validierten Handlungsempfehlungen nehmen sowohl anspruchsberechtigte Familien als auch die Strukturen in Verwaltungen in den Blick. Es geht auf der einen Seite um niedrigschwellige und transparente Antrags- und Nachweisverfahren und auf der anderen Seite um Bürokratieabbau und effizientere Prozesse, jeweils unter Nutzung digitaler Methoden. Der Digitalservice hat dazu Interviews unter anderem mit kommunalen BuT-Verwaltungen, Familienkassen und Jobcentern, Schulen und Schulverwaltungen, Verpflegungsdienstleistern, Wissenschaftler*innen und Eltern geführt. 

Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen stehen ab sofort zur freien Nutzung auf einer neuen Projekt-Website bereit: www.but.digitalservice.dev 

Status Quo: Rechtskreis bestimmt Verfahren

In einem umfangreichen Analyseverfahren hatte die Digitalservice GmbH dazu den Status Quo recherchiert und potenzielle Lösungsansätze am Beispiel des Rechtskreises Bundeskindergeldgesetz erarbeitet, das auch den Kinderzuschlag regelt. Ein Rechtskreis bezeichnet die gesetzliche Grundlage, auf der eine Familie eine Sozialleistung bezieht (z. B. Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld, Asylbewerberleistung). Verfahren, Zuständigkeiten und Antragswege für Leistungen aus dem BuT können daher unterschiedlich geregelt sein. Der Rechtskreis bestimmt unter anderem, welche Behörde zuständig ist und wie Leistungen beantragt und verwaltet werden. Die Handlungsempfehlungen nehmen daher auch diese Komplexität in den Blick.

Zentrale Empfehlungen für Verbesserungen

  1. Datenaustausch zwischen Behörden ermöglichen: Technische und datenschutzkonforme Schnittstellen können verhindern, dass Familien ihre Daten und Nachweise mehrfach angeben müssen. 
  2. Informationen zum BuT vereinfachen: Informationen verständlicher, einheitlicher und leichter zugänglich gestalten.
  3. Antragsverfahren bündeln: BuT-Leistungen und die jeweilige Hauptleistung können in einem gemeinsamen Antragsprozess beantragt werden.
  4. Verwaltungsprozesse digitalisieren: Der Bund baut zentrale digitale Systeme auf, die die aufwendige BuT-Verwaltung vereinfachen und den Bürokratieaufwand reduzieren.
  5. Rechtliche Rahmenbedingungen für den BuT-Leistungsbezug verbessern: Gesetzliche Anpassungen vornehmen, z. B. damit anspruchsberechtigte Kinder auch in der Ferienbetreuung Zugang zu kostenlosem Mittagessen haben.
  6. Grundsätzliche strukturelle Lösungen anstreben: Umfassendere und infrastrukturelle Fördermodelle könnten ein kostenloses Mittagessen einfacher ermöglichen und zugleich Bürokratiekosten senken.

Stufen-Modell für schrittweise Umsetzung

Die beteiligten Fachreferate im BMBFSFJ, im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und im Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) haben in diesem Projekt ressortübergreifend zusammengearbeitet. Die Fachleute des Digitalservices empfehlen den Akteuren, eine Umsetzung der Handlungsempfehlungen schrittweise anzugehen. Dazu befürworten sie unter anderem ein Stufen-Modell, das mit der Entwicklung eines BuT-Abrechnungsmoduls mit interessierten Pilot-Kommunen und -Ländern startet und weitere Schritte für eine nutzerzentrierte Weiterentwicklung beinhaltet.

Quelle

Lesenswertes zur News