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Der Handlungsleitfaden zeigt Schulen und Verpflegungsanbietern aus der Metropolregion Hamburg, wie regionale Produkte in der Schulverpflegung eingesetzt und im Rahmen der Ernährungs- und Verbraucherbildung thematisiert werden können.
Die bebilderten Produktkarten "Gemüse" stellen heimische Gemüsesorten vor. Sie enthalten jeweils eine Kurzbeschreibung sowie Informationen zum Anbau, zur Nutzung und Saison im Raum Norddeutschland.
Die bebilderten Produktkarten "Kräuter" stellen heimische Salat- und Kräutersorten vor. Sie enthalten jeweils eine Kurzbeschreibung sowie Informationen zum Anbau, zur Nutzung und Saison im Raum Norddeutschland.
Die bebilderten Produktkarten "Obst" stellen heimische Obstsorten vor. Sie enthalten jeweils eine Kurzbeschreibung sowie Informationen zum Anbau, zur Nutzung und Saison im Raum Norddeutschland.
Die bebilderten Produktkarten "Tiere" enthalten Steckbriefe zu den Nutztieren Schwein, Rind, Huhn, Pute und Fisch und beziehen sich auf den Raum Norddeutschland.
Die Speisenanbieterdatenbank macht die Anbieterlandschaft in Sachsen transparent und erleichtert allen Verantwortlichen für die Verpflegung in Kitas und Schulen die Suche nach einem Caterer in ihrer Region.
Viele Kinder leiden unter Allergien oder Unverträglichkeiten einzelner Nahrungsmittel. Verantwortliche für die Gemeinschaftsverpflegung müssen sich damit auseinandersetzen, damit betroffenen Kindern die Teilnahme an den Mahlzeiten möglich ist.
Die Erstellung eines Verpflegungskonzeptes, eine kindgerechte Raumgestaltung und ein ausgewogener Speiseplan gehören zu einer guten Kitaverpflegung. Die Broschüre bündelt zahlreiche Umsetzungshilfen.
Die Checkliste unterstützt dabei, den individuellen Umsetzungsgrad der bayerischen Leitlinien zu ermitteln. Sie helfen bei der Überprüfung, welche Kriterien bereits erfüllt sind und wo es noch Optimierungsbedarf gibt.
Mit der Checkluiste für pädagogische Fachkräfte kann der Stand der Pausenverpflegung ,,Nachmittagsimbiss‘‘ verdeutlicht werden. Somit wird sichtbar, wo sich Verbesserungsmöglichkeiten ergeben.