Neue Verordnung für gesundes Schulessen in Polen
In Polen tritt am 1. September 2026 eine neue Verordnung für gesünderes Schulessen in Kraft. Das Gesundheitsministerium legt insbesondere Wert auf ein deutlich höheres Angebot an Gemüse, Obst und Hülsenfrüchten sowie auf pflanzliche Alternativen zu Fleisch und Milch.
Die im Februar veröffentlichte Verordnung des Gesundheitsministeriums regelt die Qualität der Vorschul- und Schulverpflegung in Polen neu. Damit betreffen die Qualitätsstandards künftig Kinder ab 3 Jahren in Vorschulen, ab 7 Jahren in Grundschulen und ab 16 Jahren in weiterführenden Schulen.
Zu viel Fleisch, zu wenig Gemüse
Die Ergebnisse einer Qualitätsanalyse der Schulverpflegung im Jahr 2015 hatten gezeigt, dass in vielen Schulen Fleischgerichte bis zu 100 % der Menüs ausmachten, vegetarische oder pflanzenbasierte Gerichte waren praktisch nicht vorhanden.
Hohe Übergewichtsprävalenzen
In Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Organisationen, die sich für Klima- und Gesundheitsschutz engagieren, hat das Gesundheitsministerium die neuen Qualitätsstandards erarbeitet. Die Maßnahme ist auch vor dem Hintergrund sehr hoher Übergewichts- und Adipositasprävalenzen bei Kindern und Jugendlichen notwendig geworden. So sind zum Beispiel etwa 32 % der Kinder im Alter von 7 bis 9 Jahren übergewichtig oder adipös.
Höchstgehalte an Zucker, Fett und Salz definiert
Die neue Schulverpflegungs-Verordnung definiert unter anderem Richtlinien für zulässige Lebensmittelkategorien und Anforderungen an die Speiseplanung. Konkret werden 19 Lebensmittelgruppen genannt, die in Schulen verkauft bzw. für die Zubereitung von Speisen verwendet werden dürfen, inklusive Anforderungen für Energie- und Nährwerte. So sind jetzt auch pflanzliche Getränke, pflanzliche Alternativen zu Milchprodukten und pflanzliche Alternativen zu Fleisch vollwertige Bestandteile Schulessens. Das Ministerium formuliert außerdem Höchstgehalte an Zucker, Salz und Fett für verzehrfertige Speisen und Produkte.
Regeln für die Speiseplangestaltung
Die Speiseplangestaltung soll den Energie- und Nährstoffbedarf für die jeweilige Altersgruppe decken. Unter anderem gilt:
- Alle Menükomponenten (Suppen, Soßen usw.) müssen aus natürlichen Lebensmitteln bzw. aus den 19 definierten Lebensmittelkategorien stammen und ohne Verwendung von Konzentraten zubereitet werden.
- Gemüse und Obst sind Bestandteil jeder Mahlzeit, wobei der Anteil an Gemüse überwiegen muss.
- In fünf Verpflegungstagen dürfen nicht mehr als zwei Portionen Frittiertes oder Gebratenes angeboten werden. Zum Braten dürfen nur raffinierte Pflanzenöle (Raps oder Olive) verwendet werden.
- Mindestens einmal pro Woche sollen Ganztagseinrichtungen ein vollständig pflanzliches Mittagessen anbieten: Schulen sind verpflichtet, ein Gericht aus Hülsenfrüchten ohne Zusatz von tierischen Produkten zu servieren.
Meilenstein für Ernährungskompetenz
Bildungsmaßnahmen sollen die Umsetzung der neuen Verordnung flankieren. Die beteiligten Partnerorganisationen wollen Ernährungsbildung in den Mittelpunkt eines systemischen Wandels stellen. Die neuen Richtlinien betrachten sie als einen Meilenstein beim Aufbau von Ernährungskompetenz bei polnischen Kindern und Jugendlichen.
Quellen
- Amtliche Verordnung zur Schulverpflegung der Polnischen Regierung
- FoodFakty vom 23.02.2026
- WHO European Childhood Obesity Surveillance Initiative (COSI): Report on the sixth round of data collection, 2022– 2024
- Vegconomist vom 25.02.2026: Polen – Neue Verordnung garantiert Zugang zu pflanzlichen Kantinenmahlzeiten