Kita-Kind malt mit Fingerfarben einen Regenbogen ans Fenster.
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Bund und Länder schließen Vertragsverhandlungen für mehr Qualität in Kitas ab

Das Bundesbildungsministerium hat alle Bund-Länder-Verträge zum Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) für die Jahre 2025 und 2026 unterzeichnet. Damit fließen vier Milliarden Euro in Kita-Qualität, Fachkräftegewinnung und sprachliche Bildung.

In den Verträgen legen die Bundesländer fest, welche Maßnahmen sie zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung in den nächsten zwei Jahren umsetzen werden. Dafür stellt ihnen der Bund insgesamt rund 4 Milliarden Euro in zur Verfügung.

Handlungsfelder für mehr Qualität

Das Gesetz fokussiert sieben Handlungsfelder, die für die Qualität der Kindertagesbetreuung von besonderer Bedeutung sind und in denen langfristig bundesweite Standards angestrebt werden.

  • Bedarfsgerechtes Angebot
  • Fachkraft-Kind-Schlüssel
  • Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte
  • Stärkung der Leitung
  • Förderung einer bedarfsgerechten, ausgewogenen und nachhaltigen Verpflegung und ausreichender Bewegung
  • Förderung der sprachlichen Bildung
  • Stärkung der Kindertagespflege

 

Seit 2025 sind zwei Handlungsfelder für jedes Land verpflichtend: die Gewinnung und Sicherung von Fachkräften und die sprachliche Bildung.

„Gute frühkindliche Bildung schafft die Basis für erfolgreiche Bildungswege und fördert Chancengerechtigkeit von Anfang an. Gemeinsam mit den Ländern bereiten wir den nächsten wichtigen Schritt vor: Das KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz soll durch ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweit einheitlichen Standards abgelöst werden.“
Bundesministerin Karin Prien

Ausbaustand und Bedarf

In der zehnten Ausgabe von „Kindertagesbetreuung Kompakt“ hat das Bundesfamilienministerium Daten zum Ausbaustand und zum elterlichen Bedarf an Kindertagesbetreuung zusammengestellt. Die Daten zeigen unter anderem diese zentralen Ergebnisse (zum Stichtag 1. März 2024):

 

  • Die Beteiligungsquote der Kinder unter drei Jahren ist erneut gestiegen und beträgt 37,4 %. Bei Kindern im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt ist die Beteiligungsquote mit 91,6 % etwas höher als im Vorjahr. Bei der Beteiligungsquote handelt es sich um den Anteil der in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege betreuten Kinder einer Altersgruppe an allen Kindern dieser Altersgruppe in der Bevölkerung. 
  • Die absolute Anzahl der Kinder in der Bevölkerung geht zurück. Die Anzahl der unter Dreijährigen ist um 3,7 % auf 2.266.682 Kinder deutlich gesunken, insbesondere aufgrund der Geburtenrückgänge. Auch bei den Drei-bis Fünfjährigen zeichnen sich Rückgänge ab.
  • Der elterliche Bedarf an Betreuungsangeboten wächst weiter. Immer mehr Eltern wünschen sich ein Angebot in der Kindertagesbetreuung, doch übersteigt allen Bundesländern der Bedarf die Beteiligungsquote. Die Lücke variiert nach Regionen, vor allem zwischen West- und Ostdeutschland.
  • Die Fachkräftesituation führt noch immer zu Einschränkungen im Betreuungsalltag: Die häufigsten Gründe für ungeplante Schließzeiten für unter dreijährigen Kinder sind kurzfristiger und langfristiger Personalmangel (89 bzw. 35 %).

Fachkräftegewinnung von besonderer Bedeutung

Es ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung, allen Kindern gute Bildungs- und Teilhabechancen zu ermöglichen und vor allem Kinder in herausfordernden Lebenslagen sowie sprachliche Bildung in der frühkindlichen Bildung und Betreuung besonders zu fördern, so ein Fazit des Berichts. Für eine bedarfsgerechte und zuverlässige Kinderbetreuung ist außerdem die Fachkräftesicherung in Erziehungsberufen von besonderer Bedeutung.

Quellen

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