Armut beeinflusst Chancen auf Kitaplatz
Armutsbetroffene Kinder werden deutlich seltener und in deutlich geringerem zeitlichem Umfang in Kitas betreut. Das zeigt ein Bericht des Paritätischen Gesamtverbandes zum Thema Armut und Kindertagesbetreuung.
Der Paritätische Bericht zeigt anhand von Daten auf Basis des Mikrozensus (MZ-SILC) 2024, dass Kinder aus armutsbetroffenen Haushalten weniger von frühkindlicher Bildung profitieren.
Armut und Kindertagesbetreuung: Ergebnisse im Überblick
- Von den armutsbetroffenen Kindern im Alter von ein bis zwei Jahren besuchen 19 % eine Kita. Der Anteil Gleichaltriger aus nicht-armutsbetroffenen Haushalten ist mit 41 % mehr als doppelt so hoch. Bei Kindern ab drei Jahren bis zum schulpflichtigen Alter liegen die Anteile bei 73 % bzw. 89 %.
- Nur 10 % der armutsbetroffenen Kinder nutzt einen Betreuungsumfang von 25 und mehr Stunden. Bei den nicht-armutsbetroffenen Kinder sind es 30 %.
- Unter Berücksichtigung der Einkommensverteilung zeigt sich, dass die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung mit dem Haushaltseinkommen steigt. Auch der Betreuungsumfang steigt mit dem Haushaltseinkommen.
- Die Ungleichheit ist nicht auf mangelnde Nachfrage zurückzuführen. Viele armutsbetroffene Eltern äußern einen Betreuungswunsch, den sie aber aufgrund fehlender Plätze nicht realisieren können.
- 37 % der Haushalte mit Sozialleistungsbezug geben an, schlecht mit den Kosten für die Kindertagesbetreuung zurecht zu kommen, gegenüber 21 % der Haushalte ohne Sozialleistungsbezug.
- In Deutschland nehmen nur 33 % der unter 6-jährigen Kinder, die Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, Mittel für die Mittagsverpflegung in Anspruch.
Ungleichheit von Anfang an
Als ein zentrales Hindernis zur Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung nennt der Bericht die finanzielle Belastung durch Elternbeiträge. Trotz gesetzlicher Regelungen zur Beitragsbefreiung für Familien mit Sozialleistungsbezug zahlen viele armutsbetroffene Haushalte trotzdem erhebliche Beträge, so der Paritätische. Das gelte auch für die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, beispielsweise für das Mittagessen. Für Eltern bedeute die fehlende Kindertagesbetreuung Einschränkungen bei der Erwerbsarbeit und damit schlechtere Möglichkeiten, ihre finanzielle Situation zu verbessern. Bestehende soziale Ungleichheiten würden so verstärkt. Eltern mit Sozialleistungsbezug sollten daher von Kita-Gebühren befreit werden, so eine Forderung des Paritätischen.
Quellen
Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 09. September 2025
- Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.: Publikation
Ungleichheit von Anfang an. Bericht zu Armut und Kita-Betreuung
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