Ein kleiner Junge und ein etwas älteres Mädchen sitzen auf einer grünen Frühlingswiese.
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KiTa-Qualitätsgesetz: Investition in frühkindliche Bildung

Um die Qualität in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung zu verbessern, unterstützt der Bund die Länder im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes mit rund vier Milliarden Euro. Die Investitionsschwerpunkte sind nun vertraglich festgelegt.

Bund und Länder haben die Vertragsverhandlungen zum Kita-Qualitätsgesetz abgeschlossen. In den Verträgen legen die Länder fest, welche Maßnahmen sie zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung in den nächsten zwei Jahren umsetzen werden.

Länder setzen Schwerpunkt in vorrangigen Handlungsfeldern

Die Länder investieren über drei Viertel der Bundesmittel in Handlungsfelder, die für die Qualitätsentwicklung von besonderer Bedeutung sind. Schwerpunkte bilden dabei Maßnahmen zur Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels und zur Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte.

Förderung der kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung

Insgesamt elf Handlungsfelder beleuchten verschiedene Qualitätsaspekte der Kindertagesbetreuung. Im Handlungsfeld 6 zur Förderung der kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung wenden die Länder rund neun Millionen Euro der zur Verfügung stehenden Bundesmittel auf. So stehen beispielsweise in Bremen bessere Qualitätsstandards im Bereich der Ernährung und Bewegung sowie die Verfügbarkeit eines flächendeckenden Frühstücks im Mittelpunkt. Seit 2022 bietet das Land Kitas und Trägern die Möglichkeit, Mittel zur Umsetzung des Kita-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes zur Verbesserung der Qualität der Kita-Verpflegung (durch regionale und/oder Bio-Produkte) sowie zur Finanzierung von Funktionsräumen und Außenanlagen zur Bewegungsförderung einzusetzen. Die Maßnahme wird zunächst fortgeführt und künftig mit Fokus auf den Aspekt der Ernährung weiterentwickelt: Ab August 2023 wird ein flächendeckendes Angebot für Frühstück in Kindertageseinrichtungen finanziert.

Weitere rund 148 Millionen Euro setzen die Länder im Handlungsfeld 8 zur Stärkung der Kindertagespflege ein. Das Handlungsfeld zielt auf die Qualifizierung sowie auf verbesserte Arbeitsbedingungen für Tagesmütter und -väter ab. Ebenso sieht das Handlungsfeld Maßnahmen zur Stärkung der Fachberatung und zur Schaffung von Vernetzungsstrukturen vor. 

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Quellen