Ausbaustand Ganztagsbetreuung in Grundschulen: Dritter Bericht beschlossen
Das Bundesfamilienministerium hat den dritten Bericht über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder veröffentlicht. Die Ganztagsbetreuung in Deutschland geht voran, gleichzeitig kann eine Bedarfslücke noch nicht geschlossen werden.
Das Bundeskabinett hat den dritten Bericht der Bundesregierung über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder beschlossen. Am 1. August 2026 wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter jahrgangsweise in Kraft treten, bis im Schuljahr 2029/2030 alle Kinder der ersten bis vierten Jahrgangsstufe einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung haben. Bund, Länder und Kommunen arbeiten daran, die Ganztagsangebote für Grundschulkinder qualitativ und quantitativ zu verbessern.
Zentrale Ergebnisse des Berichts
- Der Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter setzte sich im Schuljahr 2023/2024 mit anhaltender Dynamik fort. Rund 1,9 Millionen Kinder im Grundschulalter nutzen ein entsprechendes Angebot, was einer Zunahme um 3,8 % gegenüber dem Vorjahr entspricht.
- Die Inanspruchnahme ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote steigt moderat, doch kann die sogenannte Bedarfslücke nicht geschlossen werden, weil gleichzeitig auch der Elternbedarf steigt.
- Während die Inanspruchnahme von Ganztagsangeboten in Ostdeutschland ein hohes Niveau aufweist (2023/24: 84 %), ist die Quote in Westdeutschland mit 51 % auf niedrigerem Niveau. Der prognostizierte Ausbaubedarf hat sich weiter reduziert. Gründe sind der fortgesetzte Ausbau sowie eine nach unten korrigierte Entwicklung der Kinderzahlen, die weniger stark anwächst als erwartet.
- Die Ausbaugeschwindigkeit muss beibehalten werden, um zu Beginn des Rechtsanspruchs im Schuljahr 2026/2027 ein bedarfsgerechtes Angebot bereitzustellen. Um bis dahin den elterlichen Bedarf nur für die Kinder der ersten Klassenstufe abzudecken, werden bei konstantem Bedarf bis zu 30.000 und bei steigendem Bedarf bis zu 65.000 Plätze zusätzlich benötigt.
- Insbesondere in Westdeutschland besteht noch wesentlicher quantitativer Ausbaubedarf. Die meisten westdeutschen Länder konnten trotz anhaltender Ausbaubemühungen ihre Bedarfslücke zwar reduzieren, aber noch nicht schließen.
- Ganztagsangebote sollen aus Elternsicht verlässlich und flexibel sein und durch qualitativ gute ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote die Kompetenzen ihrer Kinder fördern.
Bund begrüßt Empfehlungen der Kultusministerkonferenz
Der Bund begrüßt die 2023 von der Kultusministerkonferenz beschlossenen Empfehlungen zur Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität der Ganztagsschule und weiterer ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter und ihre Umsetzung in den Ländern. Der Bericht betont insbesondere die Notwendigkeit kooperativer Raumnutzungskonzepte mit Flächen für Bewegung, Spiel und Rückzug, gesundes Essen und Trinken unter Berücksichtigung des DGE-Qualitätsstandards sowie eine professionsübergreifende Zusammenarbeit auf der Grundlage eines gemeinsamen Bildungsverständnisses.
„Erfreulich ist, dass der dritte Bericht zum Ausbaustand erneut einen deutlichen Anstieg des Platzangebots zeigt. Um die verbleibende Lücke zwischen Angebot und Bedarf zu schließen, müssen wir – Bund, Länder und Kommunen – gemeinsam den Ausbau weiter vorantreiben und kindgerechte Ganztagsplätze schaffen.“
Quellen
- Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Frauen, Senioren und Jugend vom 03.12.2025: Dritter Bericht zum Ganztagsausbau an Grundschulen beschlossen
- Dritter GaFöG-Bericht
Weiterführende Informationen
- Portal Recht auf Ganztag