Rechtlicher Rahmen und Empfehlungen
Schulträger und Schulen gestalten das Schulessen und die Ernährungsbildung im Rahmen bundes- bzw. landesrechtlicher Regelungen und Vorgaben. Auch die Kultusministerkonferenz hat Beschlüsse und Empfehlungen zum Ganztag ausgesprochen.
Als Schulträger setzen Sie den Rahmen und gestalten das Mittagessen im Rahmen bundes- bzw. landesrechtlicher Regelungen und Vorgaben entscheidend mit. Als ein zentrales Merkmal der ganztägigen Bildung und Betreuung in Schulen benennt die Kultusministerkonferenz (KMK) die Bereitstellung eines Mittagessens für die am Ganztag teilnehmenden Schüler*innen. Die KMK empfiehlt für das Mittagessen eine Orientierung am DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Schulen.