Maren Bürster, Fachreferentin für Ernährung beim ZEHN
Wir sprachen mit Maren Bürster, Fachreferentin für Ernährung beim ZEHN, über Hintergründe, Erkenntnisse und notwendige Maßnahmen zur Bekämpfung von Ernährungsarmut.
Die Ernährungsstrategie Niedersachsen berücksichtigt bereits das Thema Ernährungsarmut. Was war Anlass, ein eigenes Fokusheft dazu zu erarbeiten?
In Niedersachsens Ernährungsstrategie wird Ernährungsarmut als zentrale Herausforderung benannt. Hier können wir mit gezielten Maßnahmen maßgeblich zur gesundheitlichen Chancengleichheit beitragen. Das Ziel lautet, Armut und damit auch Ernährungsarmut zu verhindern. Allerdings ist das Thema direkt oder indirekt über verschiedene Handlungsfelder verteilt, ohne es umfassend und eigenständig zu betrachten. In Niedersachsen sind etwa 17 % der Bevölkerung armutsgefährdet, das sind 1,3 Millionen Menschen. Die Zahl der Betroffenen liegt nach wie vor auf einem hohen Niveau und durch die aktuellen gesellschaftlichen und weltpolitischen Entwicklungen hat die Relevanz weiter zugenommen. Vor diesem Hintergrund hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz entschieden, Ernährungsarmut noch stärker in den Fokus zu rücken und uns mit der Erarbeitung konkreter Handlungsempfehlungen beauftragt.
Der Prozess zur Erarbeitung von Handlungsempfehlungen fand unter breiter Beteiligung statt. Was war Ihnen in diesem Prozess besonders wichtig?
Ernährungsarmut ist ein ausgeprägtes Querschnittsthema. Uns war wichtig, diese Vielschichtigkeit durch einen breiten Beteiligungsansatz zu berücksichtigen. Einerseits, um diese Komplexität angemessen abzubilden und anderseits, um tragfähige, praxisorientierte Handlungsempfehlungen zu entwickeln. Entscheidend sind dabei die Erfahrungen und Bedürfnisse der Betroffenen selbst, die wir auf vielfältige Weise in den Prozess eingebunden haben: Gespräche mit Obdachlosen in Notunterkünften, qualitative Interviews mit Rentner*innen oder die Begleitung von Angeboten eines Quartiersmanagements. Darüber hinaus haben wir großen Wert auf die Einbindung von Fachinstitutionen, Ehrenamtlichen, Vertreter*innen verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen sowie von Sozial- und Wohlfahrtsverbänden gelegt. Gerade letztere sind wegen ihrer direkten Arbeit mit betroffenen Menschen wichtige Sprachrohre.
Inwiefern ist Ernährungsarmut ein Querschnittsthema? Welche Bereiche sind mit Blick auf armutsbetroffene Kinder und Jugendliche beispielsweise involviert?
Wenn wir über Ernährungsarmut sprechen, reden wir nicht nur über zu wenig Geld für Lebensmittel. Meistens sind unterschiedliche Lebensbereiche betroffen. Ein Beispiel: Kinder und Jugendliche, die in Haushalten mit Ernährungsarmut leben, kommen häufig ohne Frühstück in die Schule. Lehrkräfte beobachten Konzentrationsschwierigkeiten und Müdigkeit, Gesundheitsfachkräfte verweisen auf kurz- und mittelfristige Risiken wie Fehl- und Mangelernährung, die bis ins Erwachsenalter als Gesundheitsproblem existent sein können, während Sozialarbeiter*innen familiäre Belastungen oder fehlende Unterstützungsstrukturen in den Blick nehmen. Auch Fragen der Stadtplanung können eine Rolle spielen, etwa wenn es um die Erreichbarkeit von bezahlbaren, gesunden Lebensmitteln geht. Erst das Zusammenspiel aller Fachdisziplinen zeigt das gesamte Bild – und ermöglicht Maßnahmen wie Schulfrühstück, Sozialberatung oder Gesundheitsförderung. Daran ist gut zu sehen, dass kein Bereich allein das Problem umfassend verstehen oder lösen kann.
Welche zentralen Erkenntnisse konnten Sie aus dem Beteiligungsprozess gewinnen?
Armutsbetroffene Menschen fühlen sich oft zu wenig gehört. Betroffene haben uns die Devise „Zuhören statt Bevormunden“ immer wieder mitgegeben. Statt über sie zu urteilen und sie direkt in vermeintlich hilfreiche Angebote zu vermitteln, sollte es zuerst darum gehen, sich Zeit zu nehmen und Zugänge zu bestehenden Hilfsmaßnahmen zu vereinfachen. Ein weiterer zentraler Aspekt ist: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Von Armut betroffene Menschen sind Expert*innen ihrer eigenen Lebenslage. Sie kennen ihre Bedürfnisse und Bedarfe sowie ihre Lebensbedingungen am besten. Hilfemaßnahmen ermöglichen idealerweise echte Partizipation und sind auf die Lebenslagen der Betroffenen zugeschnitten. Ein vorurteilsfreies und armutssensibles Vorgehen ist dabei zentrale Voraussetzungen für professionelle Hilfe.
Was kennzeichnet armutssensibles Handeln?
Armutssensibles Handeln beschreibt eine professionelle Grundhaltung, die bewusst mit den Lebenslagen von Menschen in Armut umgeht. Es geht darum, soziale Benachteiligung nicht zu reproduzieren, sondern Unterstützung und Teilhabe zu ermöglichen. Dafür sind Wissen, Haltung und Handeln entscheidend. Fachkräfte und Multiplikator*innen müssen über Ausmaß, Ursachen und Folgen von Ernährungsarmut Bescheid wissen, aber auch die Individualität kennen, die das Thema mit sich bringt. Auf dieser Basis können eigene Haltungen reflektiert und geprüft werden: Arbeite ich vorurteilsfrei? Setze ich Verhalten voraus, das nur meiner eigenen Erwartung entspricht oder nehme ich die Realität der Betroffenen an? Eigenes Handeln armutssensibel zu gestalten heißt auch, die eigene Sprache anzupassen, stigmatisierende Begrifflichkeiten zu erkennen und zu ersetzen oder Projekte und Hilfsmaßnahmen so zu konzipieren, dass sie für alle barrierefrei zugänglich sind.
Welche Potenziale sehen Sie in der Kita- und Schulverpflegung zur Bekämpfung von Ernährungsarmut? Was sind zentrale Handlungsempfehlungen?
Mit drei ineinandergreifenden Handlungsempfehlungen adressieren wir die Kita- und Schulverpflegung als großen Hebel, um wirksam gegen Ernährungsarmut anzugehen. In Niedersachsen gehören Kinder und Jugendliche mit einer Armutsgefährdungsquote von etwa 20 % zu den besonders betroffenen Gruppen. Kitas und Schulen sind Orte, an denen wir alle Kinder unabhängig von ihrer familiären Situation zuverlässig mit gesunden Mahlzeiten erreichen. Die Einführung einer nach Möglichkeit beitragsfreien und an den DGE-Qualitätsstandards orientierten Kita- und Schulverpflegung ist daher eine der zentralen Empfehlungen. Ihre Umsetzung kann Familien finanziell entlasten und die Verpflegungssituation von Stigmatisierung und Diskriminierung befreien. Studien zeigen, dass beitragsfreie Schulmahlzeiten langfristig positive Effekte auf Gesundheit, Bildung und Einkommen haben. Die Handlungsempfehlungen beschränken sich jedoch nicht nur auf das Mittagessen, sie beziehen auch eine flächendeckende Verbesserung der Frühstücksversorgung in Grund- und Förderschulen ein, die allen Kindern ein hochwertiges, nach Möglichkeit beitragsfreies Frühstück bietet. Die dritte Empfehlung lautet, das EU-Schulprogramm zur beitragsfreien und flächendeckenden Versorgung von Kindern mit Obst, Gemüse und Milch auf weitere Schuljahrgänge sowie auf Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege auszuweiten.
Das Bildungs- und Teilhabepaket verbessert Teilhabechancen armutsbetroffener Kinder und Jugendlicher. Wie bewerten Sie diese Maßnahmen im Hinblick auf die Bekämpfung von Ernährungsarmut?
Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) bietet Kindern und Jugendlichen mit Sozialleistungsbezug die Möglichkeit, ein beitragsfreies Mittagessen in Schule oder Kita zu erhalten. Damit ist das BuT eine wichtige Maßnahme gegen Ernährungsarmut. Allerdings zeigt sich, dass dieses Angebot nicht alle Berechtigten erreicht und deutlich weniger Familien die Leistung in Anspruch nehmen als möglich. Das BuT bleibt damit hinter seinem tatsächlichen Potenzial zurück und birgt außerdem die Gefahr von Stigmatisierung und Diskriminierung. Die Beantragung der Leistung Mittagessen ist mit viel Arbeitsaufwand und Bürokratie zwischen den Familien, der Leistungsbehörde, den Einrichtungen und Trägern und dem Verpflegungsanbieter verbunden. Das hat ein IN FORM-Projekt der Vernetzungsstelle Schulverpflegung Niedersachsen gezeigt. Um den Zugang zu verbessern hat die Vernetzungsstelle gemeinsam mit Modellkommunen zentrale Hürden identifiziert sowie konkrete Handlungsempfehlungen erarbeitet und Arbeitshilfen erstellt. Vor diesem Hintergrund betrachten wir das BuT als eine Übergangslösung, die langfristig durch eine beitragsfreie Kita- und Schulverpflegung für alle Kinder und Jugendlichen ersetzt werden sollte.
Welche der Empfehlungen konnten in Niedersachsen bereits auf den Weg gebracht werden?
Als ZEHN unterstützen wir mit der Umsetzung des Fokushefts die Kommunikations- und Netzwerkarbeit und motivieren Akteur*innen, Ernährungsarmut verstärkt auf ihre Agenda zu setzen. Das Fokusheft kann genau dafür handlungsleitend sein. Viele Akteure in Niedersachsen haben darüber hinaus Projekte gegen Ernährungsarmut auf den Weg gebracht. So hat beispielsweise die Vernetzungsstelle Schulverpflegung Niedersachsen das oben genannte IN FORM-Projekt durch ein Folgeprojekt zur Frühstücksversorgung an weiterführenden Schulen erweitert. Die Vernetzungsstelle Seniorenernährung Niedersachsen arbeitet an einer verbesserten gesundheitlichen Chancengleichheit älterer Menschen. Und die Verbraucherzentrale Niedersachsen entwickelt Informations- und Aktionsangebote, um armutsbetroffene Menschen zu befähigen, auch bei steigenden Lebensmittelpreisen eine ausgewogene und klimaschonende Ernährung umzusetzen. Auch mit diesen Akteuren stehen wir in engem Kontakt.
Wie können andere Bundesländer von Ihren Erkenntnissen profitieren?
Ernährungsarmut stellt bundesweit eine erhebliche Herausforderung dar. Andere Bundesländer können von unseren Erfahrungen profitieren: Wir teilen durch einen aktiven fachlichen Austausch unsere Erkenntnisse aus dem Erarbeitungsprozess, stellen unsere Handlungsempfehlungen vor und bieten Vorträge sowie Austauschformate an. Darüber hinaus laden wir Interessierte – auch über die Grenzen Niedersachsens hinaus – ein, an unseren Veranstaltungen teilzunehmen.
Welche Maßnahmen halten Sie auf Bundesebene gegen Ernährungsarmut für notwendig?
Eine wichtige und hilfreiche Grundlage für einen wirksamen Einsatz gegen Ernährungsarmut wäre ein Monitoring. Es würde ermöglichen, Ausmaß, Ursachen und Folgen von Ernährungsarmut besser zu verstehen und Maßnahmen effektiver zu gestalten. Darüber hinaus befürworten wir, auf Bundesebene die Regelbedarfsermittlung von Grundsicherungsleistungen anzupassen, damit eine gesundheitsfördernde Ernährung und soziale Teilhabe realistisch finanzierbar sind. Beide Aspekte sind ebenfalls Handlungsempfehlungen im Fokusheft Ernährungsarmut, für die sich das Land Niedersachsen auf Bundesebene einsetzen sollte.
Vielen Dank für das Gespräch. Das Interview fand im Februar 2026 statt.