Kind spielt mit Zahlen auf einem Holzboden.
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Zahlen, Daten, Fakten zum Essen in der Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist neben der Betreuung in Kindertagesstätten eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung in Deutschland. Ein kontinuierlicher Angebotsrückgang, sinkende Geburtenzahlen und der Ausbau an Kita-Plätzen stellen das Setting vor eine ungewisse Zukunft. Ein Überblick mit Zahlen, Daten, Fakten.

Was Kindertagespflege kennzeichnet

Für die Kindertagespflege ist die familiennahe bzw. familienähnliche Betreuung charakteristisch. Kindertagespflegepersonen betreuen Gruppen von bis zu fünf Kindern. Als enge Bezugsperson können sie die individuellen Bedürfnisse der Kinder besonders berücksichtigen (1). Je nach Landesregelung können sich zwei oder mehrere Kindertagespflegepersonen zusammenschließen und damit mehr als fünf Kinder betreuen. Auch dann bleibt die Organisation in kleinen Gruppen grundsätzlich bestehen. Für die Planung, Organisation und Zubereitung von Mahlzeiten sind Kindertagespflegepersonen überwiegend allein verantwortlich und müssen dies mit der gleichzeitigen Betreuung in Einklang bringen. Verschiedene Betreuungsformen sind möglich:

  • Kindertagespflege im Haushalt der Kindertagespflegeperson
    Das Kind wird im Haushalt der Tagesmutter oder des Tagesvaters betreut. Diese Form erlaubt eine Anzahl von maximal fünf Kindern. Allerdings können landesrechtliche Vorschriften oder individuelle Gegebenheiten dazu führen, dass die Anzahl der Kinder durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe begrenzt wird.
  • Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen
    Eine Betreuung kann außer im Haushalt der Kindertagespflegepersonen auch in anderen geeigneten und angemieteten Räumen erfolgen. Nicht alle Bundesländer sehen diese Möglichkeit vor. Das jeweilige Landesrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen Räume als geeignet gelten.
  • Kindertagespflege im Haushalt der Eltern
    Das Kind wird im Haushalt der Eltern durch eine Kindertagespflegeperson betreut. Diese besondere Form der institutionalisierten Betreuung, Bildung und Erziehung unterliegt je nach Ausgestaltung besonderen Voraussetzungen und braucht keine Erlaubnis des zuständigen Jugendamtes.


Mit einem Anteil von etwa 60 % (2025) bieten Kindertagespflegepersonen die Betreuung zwar noch mehrheitlich im eigenen Haushalt an, ihr Anteil geht aber weiter zurück (2015: 73 %). Dagegen steigt der Anteil derer, die für die Betreuung andere Räume nutzen, stetig an (2025: etwa 36 %; 2015: 20 %). (2, 4)

Großtagespflege 

Das Sozialgesetzbuch VIII regelt auf Bundesebene, dass eine Kindertagespflegeperson grundsätzlich bis zu fünf anwesende Kinder gleichzeitig betreuen darf. Die Länder können dabei entscheiden, ob sie ein Angebot für mehr als fünf Kinder zulassen wollen. So ist die Ausgestaltung dieses als „Großtagespflege“ bezeichneten Betreuungssettings in den Ländern sehr unterschiedlich geregelt (3). Statistische Kennzahlen zur Großtagespflege werden nur in zwölf Bundesländern erhoben. Hier zeigt sich, dass die Großtagespflege in den letzten Jahren stark zugenommen hat: 2024 arbeitete mit 29 % fast jede dritte Kindertagespflegeperson in diesem Betreuungssetting. Die Anzahl der Großtagespflegestellen hat sich zwischen 2014 und 2024 von rund 2.500 auf 5.100 mehr als verdoppelt. Expert*innen bewerten diese Zunahme als einen Institutionalisierungsprozess in der Kindertagespflege. (2, 4)

Anzahl und Altersstruktur der Kinder in der Kindertagespflege

In Deutschland werden zum Stichtag 1. März 2025 144.406 Kinder im Alter von 0 bis 7 Jahren (Nicht-Schulkinder) in der öffentlich geförderten Kindertagespflege betreut. Ab dem Jahr 2020 ist die Zahl der betreuten Kinder deutlich gesunken, analog zum bundesweiten Rückgang der in der Kindertagespflege tätigen Personen. Die aktuellen Daten zeigen einen weiteren Rückgang. 

Die meisten betreuten Kinder sind unter drei Jahre (81 %). Insgesamt werden in Kita und Kindertagespflege über 800.000 Kinder unter drei Jahren betreut. Der Anteil der Kindertagespflege liegt bei etwa 15 %. (4)

Besuchsquote

Der quantitative Ausbau der Kindertagespflege stellt sich in den Bundesländern unterschiedlich dar. Im Ost-West-Vergleich zeigt sich, dass insbesondere in den westdeutschen Bundesländern zusätzliche Förder- und Betreuungsangebote durch die Kindertagespflege geschaffen wurden (2). Dies spiegelt sich auch in einer höheren durchschnittlichen Besuchsquote von Kindern unter drei Jahren wider. Diese liegt in westlichen Bundesländern im Durchschnitt bei 6,2 %, in östlichen Bundesländern (mit Berlin) bei 3,0 %. (4)

Anzahl und Qualifikation der Kindertagespflegepersonen

Die Kindertagespflege verzeichnet kontinuierliche Rückgänge. So sank die Zahl der in der Kindertagespflege tätigen Personen von 44.782 im Jahr 2020 auf derzeit 37.407. Das entspricht einem Minus von etwa 16 %. Der Rückgang betrifft alle Bundesländer, jedoch überproportional ostdeutsche Länder.  

Die meisten Kindertagespflegepersonen sind weiblich (etwa 96 %). Beim Durchschnittsalter zeigt sich ein deutlicher Anstieg von 45 Jahren im Jahr 2014 auf 47,1 Jahre in 2024. Fachleute machen darauf aufmerksam, dass sich insbesondere die starke Zunahme der über 60-Jährigen als ein Trend zeigt. 

54 % der Kindertagespflegepersonen hat einen Qualifizierungskurs mit mehr als 160 Stunden abgeschlossen. 

Betreuungszeit und Mahlzeiten

In der Kindertagespflege werden mehr als drei Viertel der Kinder mehr als 25 Stunden pro Woche betreut (79 %). Fast 45 % der Kinder verbringen durchgehend mehr als 7 Stunden pro Tag in der Kindertagespflegestelle und nehmen damit mehrere Mahlzeiten außerhalb des Elternhauses zu sich. Die meisten der betreuten Kinder essen in der Kindertagespflege zu Mittag (87 % der Kinder unter drei Jahren, 84 % der Kinder von 3 bis 7 Jahren) (4).

Die meisten Kindertagespflegepersonen bieten während des Betreuungstages mehrere Mahlzeiten an (Frühstück 85 %, Mittagessen 94 %, Zwischenmahlzeiten 93 %). (8) Bundesweite repräsentative Daten zur konkreten Gestaltung des Mahlzeitenangebotes in der Kindertagespflege liegen nicht vor. In Niedersachsen zeigt eine landesweite Erhebung, dass in der Kindertagespflege das Verpflegungssystem der Frisch- und Mischküche dominiert, d. h. die Kindertagespflegepersonen bereiten die Mahlzeiten aus unverarbeiteten oder vorgefertigten Komponenten täglich während der Betreuungszeit frisch zu.

Fast die Hälfte (47,3 %) berücksichtigt bei der Speiseplanung keine Empfehlungen oder externe Qualitätsstandards. Etwa 17 % richten sich nach den Handlungsempfehlungen des Netzwerks Gesund ins Leben, weitere jeweils 9,5 % nach dem DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Kitas bzw. der Optimierten Mischkost. Mit im Schnitt fast 40 Minuten Vorbereitungszeit ist das Mittagessen die am zeitintensivsten zubereitete Mahlzeit, gefolgt vom Frühstück (15 Minuten). (7)

Verpflegungskosten

Die Kosten für einen Platz in der Kindertagespflege teilen sich in der Regel Land, Kommune und Eltern (1). Die Höhe der Kosten ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und kann auch zwischen einzelnen Kommunen variieren. Neben einer Förderungsleistung für die Erziehungstätigkeit erstattet das Jugendamt auch Sachaufwendungen, wie Kosten für die Verpflegung. Die Eltern entrichten für die Betreuung in der Kindertagespflege einen Elternbeitrag an den öffentlichen Jugendhilfeträger. Gemäß den Empfehlungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist eine Zuzahlung von Eltern etwa für die Verpflegung nicht vorgesehen (6). Diesen Aspekt handhaben die Bundesländer unterschiedlich (5).

Bundesweit liegen keine Informationen zu den tatsächlichen Verpflegungskosten vor. Die landesweite Befragung von Kindertagespflegepersonen in Niedersachsen ermittelte für die reinen Lebensmittelkosten einen durchschnittlichen Wert von 2,79 Euro pro Kind und Betreuungstag. Mehrheitlich erhielten die Kindertagespflegepersonen diesen Betrag von den Eltern (66 %), gefolgt vom Jugendamt (26 %). (7)

Quellen

  1. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Handbuch Kindertagespflege
  2. Autorengruppe Fachkräftebarometer (2025): Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2025. Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte. München.
  3. Bundesverband für Kindertagespflege (2020): Kindertagespflege im Verbund (Großtagespflege) - Eine Form der Kindertagespflege (Analysen, Diskussionen, Meinungen).
  4. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe 2025. Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege. (2025)
  5. Kukula, Nicole und Sell, Stefan (2015): Laufende Geldleistungen in der öffentlich geförderten Kindertagespflege. Ergebnisse einer Follow up-Studie 2015. Remagen: Institut für Bildungs- und Sozialpolitik der Hochschule Koblenz (IBUS).
  6. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2022): Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege.
  7. Vernetzungsstelle Kitaverpflegung Niedersachsen. Ess-Alltag in der Kindertagespflege: Organisation und Qualität der Verpflegung – zur Situation in Niedersachsen – Ergebnisbericht 2021.
  8. ERiK Forschungsbericht II. Befunde des indikatorengestützten Monitorings zum KiQuTG. Tabellen zu Handlungsfeld 6 (2020)

Publikationen & Arbeitshilfen

Deckblatt Publikation 13. Ernährungsbericht Vorveröffentlichung Kapitel 2 und 3

Verpflegung in Kindertageseinrichtungen - Ergebnisse einer bundesweiten Studie

Die Studie hat die Qualität des Kita-Essens in Deutschland untersucht und zeigt Empfehlungen zur Verbesserung auf. Die Ergebnisse wurden im 13. DGE-Ernährungsbericht (2016) veröffentlicht.

Coverbild Studie Gute Gesunde Kindertagespflege (2019)

Ergebnisse aus dem Forschungsbericht: Gute gesunde Kindertagespflege

Die Studie der Alice Salomon Hochschule Berlin und der Universität Leipzig hat die Kindertagespflege in Deutschland als Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot untersucht.

Leitlinie für eine Gute Lebensmittelhygienepraxis in der Kindertagespflege

Die Broschüre bietet praxisnah aufbereitete Informationen zum Umgang und zur Herstellung von Lebensmitteln in der Kindertagespflege. Sie enthält Empfehlungen zur Umsetzung in der Praxis, die der Hygienegesetzgebung entsprechen.

Lesenswertes zum Thema